Stornierung

Jeder, der eine Ballonfahrt, Heißluftballonfahrt oder ein Gutschein bucht und bezahlt, schließt dabei einen Vertrag ab. Bitte nehmen Sie die Vertragsbedingungen mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Bedingungen an. Von diesem Vertrag können beide Parteien (der Reisende sowie der Anbieter) zurücktreten. Kann der Kunde die gebuchte Ballonfahrt nicht antreten, muss der Vertrag, bzw. die Fahrtkosten storniert werden. Bei einer Stornierung wird also der bereits geschlossene Vertrag wieder rückgängig gemacht oder aufgelöst. Dabei wird das Geld, das der Kunde bereits bezahlt hat, wieder zurück gebucht.

Dieser Vorgang stellt für den Luftfahrtveranstalter, einen erhöhten Arbeitsaufwand dar, der meist auch höher ist, je kürzer die Zeit zwischen Absage der Ballonfahrt und vereinbartem Ballonfahrttermin ist. Da bei Leistungen, die vom Veranstalter angeboten werden, auch ein anderer Veranstalter mit der Durchführung der Ballonfahrt beauftragt werden kann. Aus diesem Grund wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet, die Stornogebühren. Die Höhe der Stornokosten richtet sich dabei nach dem Aufwand.

Termin Stornierung

Wird eine Ballonfahrt kurzfristig, nur wenige Tage vor einem Starttermin storniert, sind die Stornogebühren höher als bei einer weniger kurzfristig stornierten Reise. In einigen Fällen ist jedoch auch eine kostenlose Stornierung einer Ballonfahrt möglich. Besonders bei Katastrophen oder politischen Unruhen kann häufig eine Stornierung kostenlos vorgenommen werden. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt den Kunden vor den Stornogebühren. Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Teilnehmer nicht rechtzeitig zu den Zeiten am jeweiligen Treffpunkt-, Startplatz- oder Veranstaltungsort einfindet.

Rücktrittsschutz ist sinnvoll

Bei langfristig gebuchten Terminen und Balloneisen mit vielen weiteren Extras z. B. Heiratsantrag mit Werbebanner empfiehlt sich der Abschluss eines Rücktrittschutz. Mit ihr lassen sich Stornogebühren abfedern. Ratsam ist die Police auch für all jene, die „gesundheitlich ein Wackelkandidat“ sind. Der Rücktrittschutz ist aber kein Freibrief, seine Reiseabsichten zu ändern: Der Rücktrittschutz tritt lediglich bei persönlichen Hinderungsgründen ein. Klassischerweise Krankheit oder der Tod eines der Reisenden oder eines nahen Angehörigen.