Allgemeine Beförderungsbedingungen

Allgemeine Beförderungsbedingungen des Luftfahrtunternehmens Dunker Müller Ballonfahrten; D 27367 Sottrum – im Folgenden „Veranstalter“, genannt.
Sehr geehrter Kunde, bitte nehmen Sie die nachstehenden Vertragsbedingungen mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie (nachfolgend „Teilnehmer“ oder „Besteller“ genannt) diese Bedingungen an. Besteller ist derjenige, der die Leistung bucht und zur Zahlung verpflichtet ist. Teilnehmer ist derjenige, der die Leistung in Anspruch nimmt. Besteller und Teilnehmer müssen nicht personenidentisch sein. Ausschließlich der Besteller ist der verantwortliche und erklärungsberechtigte Vertragspartner, auch wenn die Leistung gegenüber einem Dritten als Teilnehmer erbracht werden soll. Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen, vom Luftfahrtunternehmen, auch die im Bereich der Website http://www.dunker-mueller.de und der auf diese verweisenden Internetadressen unter der Bezeichnung Luftfahrtunternehmens Müller Ballonfahrten als Veranstalter Leistungen angeboten werden.

Der Kauf von Waren ist nicht Gegenstand dieser Vertragsbedingungen.

Die für die Teilnehmer wichtigen Informationen sind wie folgt gegliedert:
1. Leistungen, Beschreibungen, Buchung, Vertragsschluss, Zahlung, Ablauf, Gültigkeitsdauer Gutscheine.
2. Ansprechpartner, abweichende Vereinbarungen.
3. Bezahlung.
4. Vertragliche Leistungen, Leistungsänderungen.
5. Leistungs- und Preisänderungen, Fahrzeiten.
6. Rücktritt durch den Teilnehmer vor Eventbeginn, Rücktrittsgebühren.
7. Umbuchung, Ersatzperson.
8. Reise- und Unfallversicherungen.
9. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter.
10. Außergewöhnliche Umstände – höhere Gewalt.
11. Abhilfe.
12. Haftung.
13. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung.
14. Merkblatt für Teilnehmer.
15. Tickets oder Gutscheine.
16. Datenschutz
17. Vertragssprache, Gerichtsstand.

1. Leistungen, Beschreibungen, Buchung, Vertragsschluss, Zahlung, Ablauf, Gültigkeitsdauer der Tickets u. Gutscheine.
1.1 Die Leistung des Veranstalters gliedert sich grundsätzlich in eine Dienstleistung und eine Ballonfahrt, wobei der Aufwand für beide Teile jeweils ca. die Hälfte ausmacht. Die Dienstleistung besteht im Wesentlichen aus der Einbuchung in unser System und der fortlaufenden Betreuung des Gastes für die Dauer der Gültigkeitsdauer der Tickets und Gutscheine.
1.2 Die Leistungsbeschreibungen vom Veranstalter auf der Webseite stellen keine bindenden Vertragsangebote vom Veranstalter dar. Der Vertrag über die gebuchten Leistungen kommt mit dem Veranstalter zustande, sobald dem Teilnehmer eine E-Mail des Veranstalters zugeht, die die Buchung der Tickets und Gutscheine bestätigt (im Folgenden „Bestätigung“) oder im Falle der telefonischen Buchung die Veranstaltungsunterlagen dem Besteller übermittelt werden.
1.3 Die Buchung erfolgt telefonisch oder durch Ausfüllen des Buchungsformulars auf der Webseite. Vor dem Betätigen des „Buchen“-Buttons kann der Teilnehmer in einem Bestätigungsfenster die von ihm eingegebenen Daten überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
1.4 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Teilnehmer eine Bestätigung. Dem Teilnehmer werden dann die Tickets oder Gutscheine mit den wichtigen Hinweisen für den Teilnehmer, die Rechnung, der im Falle einer gebuchten Reiseleistung erforderlichen Daten übermittelt.
1.5 Die Rechnung ist von dem Besteller ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.
1.6 Die Anmeldung erfolgt durch den Besteller für alle in der Buchung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Besteller wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Die besonderen Hinweise im „Merkblatt für Passagiere“ sind von dem Teilnehmer zu beachten!
1.7 Die Tickets und Gutscheine für die gebuchten Leistungen erhalten ihre Gültigkeit mit Ausstellung und sind ab dem Tag der Ausstellung zwei Jahre gültig. Sie berechtigen den Teilnehmer, der im Gutschein oder Ticket aufgeführt ist, nach Ausgleich der Rechnung zur Inanspruchnahme der Leistung innerhalb des Gültigkeitszeitraumes. Dieses gilt nicht für Sondertarife mit einem beschränkten Einlöse Zeitraum und/oder eingeschränkter Terminwahl. Dem Besteller/Teilnehmer wird dringend geraten, sich unmittelbar nach Beginn der Gültigkeit des Tickets oder Gutscheines – spätestens jedoch 30 Tage vor dessen Ablauf – mit der Eventkoordination vom Veranstalter in Verbindung zu setzen. Bei späterer Meldung kann die Durchführung des Events nicht garantiert werden. Der Besteller kann dann nur nach den Rücktrittsregelungen gemäß Ziffer 6 zurücktreten.

2. Ansprechpartner, abweichende Vereinbarungen.
2.1 Änderungen oder Ergänzungen zu den vom Veranstalter angebotenen Reiseleistungen, sonstigen Leistungen sowie zu den Reise- und Zahlungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Veranstalter und können nur schriftlich per Textform (E-Mail, Brief) getroffen werden.
2.2 Der Teilnehmer oder Besteller hat alle Mitteilungen und rechtlichen Erklärungen an oder für den Veranstalter, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, ausschließlich an dessen Kundendienst zu richten. Dies gilt auch und insbesondere für den Fall, dass der Teilnehmer eine Leistung des Veranstalters als nicht vertragsgemäß rügen will (Mängelanzeige). Die Kontaktinformationen sind auch in der Buchungsbestätigung hinterlegt und lauten wie folgt: Luftfahrtunternehmens Dunker Müller Ballonfahrten, Sesamstraße 22, D 27367 Sottrum Reeßum E-Mail: Info [at] ballonfahrt-mueller.de Bitte [at] durch @ ersetzen – Spamschutz.
2.3 Bei Leistungen, die vom Veranstalter angeboten werden, kann in Einzelfällen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen mit der Durchführung der Fahrt beauftragt werden. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen. Rügen, die die vermittelte Leistung betreffen, sind gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

3. Bezahlung
3.1 nach Vertragsschluss wird der Ticketpreis oder Gutscheinpreis ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen fällig.
3.2 Bei Zahlungen im Lastschriftverfahren werden die Beträge innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss von einem deutschen Konto eingezogen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Verwaltungskosten, die im Zusammenhang mit einer Buchung entstehen, zusätzlich zu berechnen.
3.3 Der Veranstalter behält sich vor, etwaige Rückbelastungskosten sowie Bearbeitungskosten, die im Zusammenhang mit der vertragswidrigen Nichteinlösung von Lastschriften entstehen, an den Besteller weiter zu berechnen.
3.4. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 6) sowie Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren werden sofort fällig.
3.5 Bei der Zahlung im Lastschriftverfahren benötigt der Veranstalter die Bankverbindung des
Bestellers, seine Adresse sowie das Einverständnis zum Lastschriftverfahren.
3.6 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Besteller auch nach Mahnung nicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Der Veranstalter kann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 6.5 verlangen.

4. Vertragliche Leistungen, Leistungsänderungen
4.1 der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen des Veranstalters auf der Webseite sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung/Rechnung. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Besteller vor Buchung selbstverständlich informiert wird, soweit er bereits ein Angebot abgegeben hat. Erfolgt der Ballonstart innerhalb eines Radius von 30 km zu unserem Standort, entstehen keine weiteren Kosten der kostenfreien Nutzung des Startplatzes vorausgesetzt. Bei Wunschstartplätzen kann es aufgrund der Nähe zu Flugplätzen, Luftsperrgebieten, Wasserflächen und Waldgebieten zu Fahrzeiteinschränkungen führen, wenn eine reibungslose und sichere Weiterfahrt nicht mehr gewährleistet ist. Die restliche Fahrzeit wird dann nicht erstattet.
4.2 Das Risiko für Geld, Wertgegenstände, technische Geräte (Fotoausrüstung etc.) und/oder Medikamente sowie Verschmutzung und Beschädigung von persönlicher Bekleidung und Ausrüstung während der Veranstaltung trägt der Teilnehmer selbst.
4.3 Eine Betreuung vor Ort durch eine Reiseleitung vom Veranstalter ist nicht geschuldet.

5. Leistungs- und Preisänderungen, Fahr– und Eventzeiten
5.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Fahrtzeiten. Ziffer 2.2 oder auf dem Ticket oder Gutschein.

6. Rücktritt durch den Teilnehmer vor Eventbeginn, Rücktrittsgebühren
6.1 Tritt der Besteller zurück oder tritt der Besteller oder der von dem Besteller benannte Teilnehmer die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 12 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht an, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, verliert der Veranstalter oder Anbieter den Anspruch auf den Leistungs-/Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter oder der Anbieter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reise-/Veranstaltungsvorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseveranstaltungsleistungen zu berücksichtigen. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
6.2 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Teilnehmer nicht rechtzeitig zu den Zeiten am jeweiligen Treffpunkt-, Startplatz- oder Veranstaltungsort einfindet.
6.3 Die Rücktrittsgebühren richten sich nach der unter 6.4 folgenden Staffelung.
6.4 Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich basierend auf dem Zugang der Rücktrittserklärung beim Luftfahrt-Unternehmen Müller Ballonfahrt (Ziffer 2.2) in der Regel wie folgt: – bis zum 30. Tag vor Flug-/Fahrtantritt oder Veranstaltungsbeginn 40 % – 29 bis 7 Tage vor Flug-/Fahrtantritt oder Veranstaltungsbeginn 70 % – ab dem 6. Tag bis 2 Tage vor Flug-/Fahrtantritt oder Veranstaltungsbeginn 95 % – bei Nichtantritt oder Stornierung am Tag oder dem Tag vor der Veranstaltung 100 % jeweils des Ticketpreises oder Gutscheinpreises, mindestens jedoch EUR 54,30,- pro Person.

7. Umbuchung, Ersatzperson
7.1 Abänderung der gebuchten Leistung auf eine andere Leistung bei gleichen Teilnehmern (Umbuchung) Auf Wunsch des Bestellers nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, vor Beginn der in Ziffer 6.4 genannten Fristen eine Abänderung der gebuchten Leistung auf eine andere Leistung bei gleichen Teilnehmern (Umbuchung) vor. Im Falle einer Umbuchung werden hierfür vom Veranstalter EUR 34,30,- pro Person erhoben. Der Besteller ist verpflichtet, die durch die Umbuchung entstehende Preisdifferenz an den Veranstalter innerhalb von 10 Tagen nachzuzahlen. Die anfallenden Entgelte werden dem Besteller vor der Umbuchung genannt, sodass diesem die finanziellen Auswirkungen vor der Umbuchung bekannt sind. Änderungen nach den oben genannten Fristen sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.7) hinaus können nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 6 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
7.2 Wechsel des Bestellers oder des benannten Teilnehmers bei gleicher Leistung. Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Besteller verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt oder ein anderer Teilnehmer benannt wird. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Veranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Umbuchung auf einen anderen Teilnehmer kostet grundsätzlich EUR 34,30,- pro Person.

8. Reise- und Unfallversicherungen.
Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist auf die Haftung nach dem LVG (Luftverkehrsgesetz) beschränkt. Eine weitergehende Unfall- oder Reiseunfallversicherung besteht nicht.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter.
Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung des Events trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter oder dem Luftfahrtunternehmen vom Teilnehmer nachhaltig gestört wird. Dass gleiche gilt, wenn sich ein Teilnehmer in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Ticketpreis oder Gutscheinpreis. Evtl. Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

10. Außergewöhnliche Umstände – höhere Gewalt
10.1 wegen der Kündigung des Vertrages in Fällen höherer Gewalt verweist der Veranstalter auf § 651j BGB. Diese Vorschrift hat folgenden Wortlaut: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für eine Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Teilnehmer zur Last.

11. Abhilfe
11.1 wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Besteller Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann auch in der weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Das Abhilfeverlangen ist unverzüglich gegenüber dem Veranstalter an die unter Ziffer 2.2 oder auf dem Ticket oder Gutschein vermerkten aufgeführten Kontaktdaten zu richten.

12. Haftung
12.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Besteller Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Leistung beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
12.2 Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Ticketpreises oder Gutscheinpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Bestellers/Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Ticketpreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Besteller/Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine Ballonfahrt von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen besteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer hierauf ebenfalls berufen.
12.3 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Ticketpreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmer und Event.
12.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, für die andere Luftfahrtunternehmen mit der Durchführung beauftragt wurden. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen oder Luftfrachtführer.
12.5 Mitwirkungspflicht der Teilnehmer; Beanstandungen
12.5.1 jeder Besteller/Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterlässt es ein Besteller/Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.
12.5.2 Die angebotenen Events, insbesondere Ballonfahrten usw. sind aufregende Erlebnisse, die jedoch trotz aller Sicherheitsvorkehrungen nicht ohne Risiko für die teilnehmenden Personen sind. Der Teilnehmer hat daher sämtliche Anweisungen des Veranstalters, der Piloten und Instruktoren strikt zu befolgen, die vorgeschriebene Bekleidung und Ausrüstung zu tragen und Verbote von Alkohol, Drogen oder sonst die Wahrnehmung oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Substanzen zu beachten.
12.5.3 Sollte der Besteller/Teilnehmer wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese unverzüglich der in Ziffer. 2.2 oder auf dem Ticket genannten Stelle mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Diese Stelle ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

13. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung (§§ 651c bis 651f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistung gegenüber dem Veranstalter (Anschrift siehe unter Ziffer 2.2), geltend zu machen (Ausschlussfrist). Die Geltendmachung hat schriftlich zu geschehen. Nach Fristablauf kann der Besteller oder Teilnehmer Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
13.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegenüber dem Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.

14. „Merkblatt für Teilnehmer“
Der Veranstalter übermittelt mit dem Ticket oder Gutschein wichtige Informationen für Teilnehmer für die jeweiligen Events. Die Hinweise zu Bekleidung und Verhaltensweisen bei den Events sind von den Teilnehmern zu beachten. Die Nichtbeachtung kann zum Ausschluss des Teilnehmers führen. Ergeben sich am Treffpunkt/Startplatz Gründe, die eine Mitfahrt ausschließen, gilt die Fahrt als durchgeführt.

15. Tickets oder Gutscheine
Vor Veranstaltungsbeginn ist das Ticket oder der Gutschein im Original dem ausführenden Unternehmer auszuhändigen.

16. Datenschutz
Der Veranstalter ist berechtigt, die Daten des Bestellers und der Teilnehmer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern. Der Besteller und die Teilnehmer willigen ausdrücklich in die Speicherung ihrer persönlichen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung ein. Die entsprechenden Datenschutzbestimmungen werden eingehalten. Der Besteller/Teilnehmer kann jederzeit von dem Veranstalter Informationen über die von ihm gespeicherten Daten erhalten. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Daten an die Partner der Vertragserfüllung (Luftfahrtunternehmen, Zahlungsinstitute, Banken etc.) zu übermitteln. Grundsätzlich werden die Daten des Bestellers und des Teilnehmers nicht an Dritte zum Zwecke der Werbung weitergegeben. Nach Abwicklung des Vertrages erfolgt die Vernichtung der Daten innerhalb der gesetzlichen Fristen.

17. Vertragssprache, Gerichtsstand
17.1 die Vertragssprache ist Deutsch.
17.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Dass gleiche gilt für die vorliegenden Bedingungen. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen.
17.3 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für Passivprozesse, ist der Sitz vom Luftfahrtunternehmen Müller.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.