Rücktrittschutz

Rücktrittsschutz ist sinnvoll

Bei langfristig gebuchten Ballonfahrten empfiehlt sich der Abschluss eines Rücktrittschutz, mit ihr lassen sich Stornogebühren abfedern. Ratsam ist die Police auch für all jene, die „gesundheitlich ein Wackelkandidat“ sind. Auch wenn Sie eine Ballonfahrt für Gruppen planen. Der Rücktrittschutz ist aber kein Freibrief, seine Reiseabsichten zu ändern: Der Rücktrittschutz tritt lediglich bei persönlichen Hinderungsgründen ein. Klassischerweise sind das Krankheit oder der Tod eines der Reisenden oder eines nahen Angehörigen.

Hinweise zum Rücktrittschutz:

Einzelprämie: gültig für jeweils eine Person, die in der Anmeldung namentlich aufgeführt sind.

Abschlussfrist: abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt.

Was bietet der Rücktrittschutz im Überblick?

Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Terminbuchung zurücktreten, erlassen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten. Versicherte Gründe sind z. B.: Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Tod, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit. Kein Selbstbehalt.

In welchen Fällen besteht kein Rücktrittschutz?

  • Nicht geschützt ein Nichtantritt wegen Schäden durch Streik, innerer Unruhe,
  • Kriegsereignissen, Kernenergie und hoher Hand
  • Verkehrsstau, Panne
  • Schäden, welche die geschützte Person vorsätzlich herbeigeführt hat.

Was muss die geschützte Person im Schadenfall unbedingt unternehmen?

Die geschützte Person ist verpflichtet, eine schwere Unfallverletzung, eine unerwartete Erkrankung oder eine unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Krankheit durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Bei Tod ist eine Sterbeurkunde vorzulegen.
Im Falle von Nichtantritt wegen Schaden, z. B. durch Feuer oder Straftat eines Dritten ist der Nachweis durch ein amtliches Papier (Protokoll) o. ä. zu führen.

Stornierung
Die Stornierung eines Reisekosten-Rücktrittsschutz-Vertrages ist nicht möglich. Bezahlte Beträge werden nicht erstattet.

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