Reklamation

Ballonfahrt nicht perfekt?

Das Letzte, was man sich wünscht, ist eine Reklamation, dass bei der Ballonfahrt Gutscheineinlösung etwas schief geht. Und trotzdem: Auch wenn man eigentlich nur für ein paar Stunden alles hinter sich lassen wollte. Es kommt vor, dass durch eine Reklamation alles getrübt wird. Doch nur, weil nicht alles perfekt nach Plan läuft, sollte man sich das Verlangen nach einer geplanten Ballonfahrt keinesfalls verderben lassen: Auf jedes Problem gibt es eine Lösung.

Ärgerlich, aber nicht unlösbar

ReklamationSo vielfältig die Möglichkeiten der Ballonfahrt Hamburg, Bremen oder Niedersachsen, so zahlreich die Gefahren, dass eine Reklamation notwendig sein könnte. Vielleicht müssen Sie sich schon bei der Terminumsetzung ärgern, weil ihr Ballonfahrttermin um mehrere Tage wegen des Wetters verschoben werden muss. Einmal wegen Regen in Bremen und am Morgen zu viel Nebel. Oder Wind von der Küste, keine guten sichten auf Bremerhaven. Und Sie sitzen immer noch nicht in der Ballongondel, obwohl Sie längst in der Luft sein sollten. In diesem Fall sind die Regelungen für eine Reklamation relativ klar. Normalerweise ist der Ballonfahrer nicht selbst für die Verspätung verantwortlich, weshalb man zunächst eine bestimmte Wartezeit in Kauf nehmen muss.

Stellt sich jedoch nach mehreren Wochen heraus, dass man noch länger festsitzen wird, bevor es in die Luft geht, ist eine Reklamation durchaus angebracht. Kontaktieren Sie das betreffende Unternehmen. Hierbei ist zu beachten, dass Reklamationen und Entschädigungen zum größten Teil gesetzlich geregelt sind.

Bei Reklamation gemeinsam den richtigen Weg finden.

Meist handelt es sich um abgesagte Termine. Hier lassen sich die Reklamationen fast immer schnell mit neuen Terminvorschlägen ausräumen. Ein weiterer möglicher Grund liegt in der so genannten „Kaufreue“. Man bereut den Kauf oder die Bestellung im Nachhinein und sucht einen Vorwand, sich von der getroffenen Entscheidung distanzieren zu können. Hier haben Sie das Widerrufsrecht, innerhalb einer Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Ein weiterer Grund ist die Enttäuschung: Man hat sich vor der Entscheidung die Abwicklung, Umsetzung und Durchführung der Ballonfahrt irgendwie anders vorgestellt, was immer auch der Grund dafür war. Hier geht es weniger um Fakten als um Emotionen.

Deshalb die Grundregel: Ruhe bewahren! Unnötige Aufregung und hitzige Debatten tragen nur selten dazu bei, dass eine Reklamation zur eigenen Zufriedenheit bearbeitet wird.