Rücktrittsschutz

Rücktrittsschutz für Ballonfahrten – Sinnvoll und Wichtig

Warum ist ein Rücktrittsschutz sinnvoll?

Bei langfristig gebuchten Ballonfahrten empfiehlt es sich, eine Rücktrittsversicherung abzuschließen. Sie hilft, Stornogebühren zu vermeiden, falls Sie aus einem versicherten Grund nicht teilnehmen können. Besonders ratsam ist sie für Personen mit gesundheitlichen Risiken oder bei Gruppenbuchungen.

Wichtig: Der Rücktrittsschutz ist kein Freibrief zur beliebigen Stornierung – er greift nur bei persönlichen Hinderungsgründen, wie z. B. Krankheit, Unfall oder dem Tod eines nahen Angehörigen.

Besteht bereits eine Versicherung?

Bevor Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen, sollten Sie prüfen, ob Ihre bestehende Reiserücktrittsversicherung auch Ballonfahrten abdeckt. Manche Policen schließen spezielle Aktivitäten aus. Doppelte Versicherung kann unnötige Kosten verursachen.

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten für eine Rücktrittsversicherung liegen in der Regel zwischen 5 % und 10 % des Gesamtpreises der Ballonfahrt. Beispiel:

  • Ballonfahrt-Preis: 200 €
  • Versicherungskosten: ca. 10–20 €

Der Abschluss ist freiwillig und sollte nach individueller Abwägung erfolgen.

Welche Gründe sind versichert?

Der Rücktrittsschutz deckt Stornokosten ab, wenn Sie aus einem der folgenden Gründe nicht an der Ballonfahrt teilnehmen können:

  • Unfall oder unvorhergesehene schwere Krankheit
  • Tod des Versicherten oder eines nahen Angehörigen
  • Verlust des Arbeitsplatzes oder unerwartete Arbeitsaufnahme
  • Arbeitsplatzwechsel oder Kurzarbeit

Kein Versicherungsschutz besteht bei:

  • Streik, Unruhen oder Krieg
  • Verkehrsstau oder Autopannen
  • Vorsätzliche Herbeiführung des Schadens

Wichtige Hinweise zum Rücktrittsschutz

  • Geltung: Gilt nur für die namentlich versicherte Person.
  • Abschlussfrist: Muss spätestens 30 Tage vor der Fahrt abgeschlossen werden.
  • Nachweispflicht: Im Schadensfall ist ein ärztliches Attest, eine Sterbeurkunde oder ein offizielles Dokument erforderlich.

Stornierung der Versicherung

Ein einmal abgeschlossener Rücktrittsschutz kann nicht storniert werden. Bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet.

Passende Lebensweisheit zum Rücktrittsschutz:

Das Leben ist voller Überraschungen – ein guter Plan B macht den Unterschied.

Man kann nicht alles vorhersehen, aber man kann sich absichern.

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